1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit Moto-Event GmbH, A-3372 Blindenmarkt, Weitgraben 24, FN 458077v (im Folgenden: Moto, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Moto, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesonders allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Moto ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2 Angebot / Vertragsabschluss / Kostenvoranschlag
2.1 Angebot und Vertragsabschuss
Angebote von Moto sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Moto Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Etwaige für die Ausführung des Vertrages nötige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der Moto diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten hat.
2.2 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von Moto nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Moto den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3 Umfang des Auftrages
3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3.2 Moto ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Moto selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3.3 Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Einbau und die Verarbeitung der beigestellten Güter werden gesondert in Rechnung gestellt.
4 Teilnehmeraufklärung
4.1 Der Teilnehmer wird darüber aufgeklärt, dass das Befahren der Rennstrecken nur mit einem – für den Einsatz auf einer Rennstrecke – technisch einwandfreien Motorrad, mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung und in einem – der Risikosportart – angemessenem körperlichen Zustand gestattet ist, um die mit dem Motorradrennsport verbundenen Gefahren und Risiken möglichst gering zu halten. Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug – auf der gesamten Streckenanlage – weder lenken noch in Betrieb nehmen. Ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,0 g/l (0,0 Promille) oder ab einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,0 mg/l gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.
4.2 Der Teilnehmer haftet gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Streckenpersonal, andere Teilnehmer) für sein Verhalten sowie für den einwandfreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf dem gesamten Rennstreckengelände (inkl. Fahrerlager) genau kennt und befolgt. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt Moto dennoch das volle vereinbarte Entgelt.
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend
5 Geheimhaltung / Datenschutz
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von Moto zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu Moto bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Moto Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
5.2 Moto ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
6 Entgelt / Nenngeld
6.1 Nach Lieferung der Ware oder Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält Moto ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Moto ist berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig.
6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Moto vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind.
6.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Moto, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen.
6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Moto von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
6.5 Das Nenngeld muss auf das Konto mit IBAN: AT51 3202 5000 0010 8068 und BIC: RLNWATWWAMS mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingegangen sein. Zu spät eingelangtes Nenngeld kann von Moto als Anzahlung für den erhöhten Rennstrecken-Tagespreis verwendet werden, sofern noch freie Startplätze vorhanden sind. Bei zu spät eingelangtem Nenngeld besteht kein Anspruch auf einen Startplatz. Auch bei fristgerechter Zahlung des Nenngeldes besteht kein Rechtsanspruch auf einen Startplatz bei der jeweiligen Veranstaltung.
7 Erfüllungsort / Gefahrtragung
Erfüllungsort ist Moto-Event GmbH, A-3372 Blindenmarkt, Weitgraben 24.
Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Moto Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.
8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt Moto Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
9 Abnahme / Teillieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Moto zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Leistungen spätestens 14 Tage nach Erbringung oder Lieferung als abgenommen.
Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Sofern Moto Lieferungen und Leistungen teilbar sind, sind Teillieferungen und Teilabnahmen zulässig.
10 Schutz des geistigen Eigentums
10.1 Die Urheberrechte an den von Moto, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Moto – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Moto zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
11 Lieferverzug / Rücktritt
11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von Moto nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner.
11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist Moto berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Moto sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von Moto erbrachte Vorbereitungshandlungen.
12 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 9 dieser AGB.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Moto ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unserer schriftlichen Einwilligung der Auftraggeber selbst oder ein vom uns nicht ermächtigter Dritter an den vom Vertrag umfassten Gegenständen Änderungen vornimmt.
Gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
Sofern Moto Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt und/oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet.
Das Regressrecht des § 933b ABGB findet keine Anwendung.
13 Haftung / Schadenersatz
13.1 Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung von Moto für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden) – wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber – ausgeschlossen.
13.2 Die Haftung von Moto ist für jeden denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, mit dem Auftragswert gedeckelt.
13.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
13.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
13.5 Moto ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
13.6 Die Teilnahme des Sportlers an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt hinsichtlich sporttypischer Risiken auf eigene Gefahr. Dem Sportler ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer oder untypischer Gefahren, insbesondere durch ein Fehlverhalten von Beteiligten, Schäden eintreten können.
Der Teilnehmer haftet gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Streckenpersonal, andere Teilnehmer) für sein Verhalten sowie für den einwandfreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf dem gesamten Rennstreckengelände (inkl. Fahrerlager) genau kennt und befolgt.
14 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation
14.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Moto vereinbart.
14.2 Rechtswahl
Für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart.
14.3. Mediation
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
15 Elektronische Rechnungslegung
Moto ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden.
16 Weitere Bestimmungen
16.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
16.4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
16.5 Verbraucher
Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen Bestimmungen widersprechen.
Flaggensignale:
Rote Flagge: Rennabbruch
Die rote Flagge ist so etwas wie das Stoppschild unter den Fahnensignalen: Wird sie gezeigt, ist das Rennen beziehungsweise Qualifying mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle Teilnehmer
müssen ihr Tempo verlangsamen und an die Box zurückkehren.
Die gelbe Flagge bedeutet “Vorsicht”
Stillgehalten: Achtung, Gefahr neben der Strecke Linie bewahren, keine Risiken eingehen, Überholverbot Geschwenkt: Gefahr auf der Piste. Tempo verlangsamen und bereit halten für ein Ausweichmanöver, Überholverbot.
Grüne Flagge: alles in Ordnung
Dieses Zeichen bedeutet Entwarnung: Die Gefahrenzone ist zu Ende, es darf normal weitergefahren werden. Während der Startaufstellung signalisiert die grüne Flagge dem Rennleiter auch, dass das letzte Fahrzeug im Starterfeld stillsteht
Blaue Flagge: überrunden lassen!
Auch dieses Fahnensignal besitzt wieder zwei unterschiedliche Bedeutungen: Wird die Flagge stillgehalten, nähert sich von hinten ein Fahrzeug, das überrunden möchte. Wird die Flagge geschwenkt, ist für den Betroffenen Schluss mit lustig: sofort überholen lassen, heißt dieser Befehl,
Schwarze Flagge: Sofortige Disqualifikation vom Rennen
Der Teilnehmer, dessen Startnummer die Rennleitung zusätzlich zur bei Start und Ziel gezeigten Flagge heraushält, muss in den nächsten Runden unmittelbar an die Box kommen und das Rennen beenden.
Rot-gelbe Flagge: Achtung, rutschige Fahrbahn
Stillgehalten bedeutet dieses Signal, dass sich Öl auf der Fahrbahn befindet. Wird sie geschwenkt, ist die Fahrbahn sehr rutschig. Zeigen die Streckenposten dabei mit dem Finger auch noch gen Himmel, dann bedeutet dies: Überraschend einsetzender Regen. Vorsicht, große Gefahr!
Weiße Flagge: Vorsicht langsames Fahrzeug
Die weiße Fahne warnt vor einem langsamen Fahrzeug, das auf der Strecke— zum Beispiel Autos der Streckensicherung oder Rettung
Schwarz/Weiße Flagge: Ende von Freien Fahren, Zeittraining oder Rennen, Runde fertigfahren und zurück ins Fahrerlager
Moto-Event GmbH
FN 458077 v
Weitgraben 24
A -3372 Blindenmarkt